Was ist mit Haram-Geld zu tun? Beliebt |
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In diesem Artikel geht es weder um Schweinefleisch oder Alkohol u. Ä. noch um Vermögen, das anteilsweise erlaubt und verboten ist, weil es vermischt wurde, sondern ausschließlich um Vermögen – bspw. Geld –, das an sich ḥalāl ist, aber aus islamischer Sicht auf verbotene Art und Weise erworben wurde.
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Muss man sich seiner entledigen? Falls ja:
- Wie soll dies geschehen, bzw. wem darf man es geben?
Ob und wie man sich von solchem Vermögen befreien muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher müssen mehrere Fallunterscheidungen vorgenommen werden. Zunächst jedoch eine kurze Zusammenfassung für alle, die sich mit dem abschließenden Urteil begnügen.
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Erstelldatum | 2021-05-23 |
Änderungsdatum | 2021-05-23 |
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